Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.1 — April 2025
Operation Erfolg GmbH
Adolfstraße 13, 49809 Lingen (Ems)
Web: operation-erfolg.de
E-Mail: kontakt@operation-erfolg.de
— nachfolgend „OPErfolg” genannt —
§ 1 Präambel
1.1 Das OPErfolg-Netzwerk ist eine Interessengemeinschaft der Heilberufe und unterstützt seine Mitglieder in der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Berufstätigkeit.
1.2 In diesem Rahmen betreibt das Netzwerk eine Website und Applikation mit angeschlossenem Marketing-, Affiliate- und Kundenmanagementsystem, Informationsportale für Ärzte und Heilberufler sowie weitere online gestützte Anwendungen.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Netzwerkpartner erhält während der Vertragslaufzeit folgende grundlegende Mitgliedschaftsprivilegien:
a) SEO-optimierte Partnerwerbung auf der Homepage www.operation-erfolg.de/partner „OPErfolg Netzwerkpartner” mit Firmenlogo und Firmen-Vita
b) Verlinkung auf firmeneigene Social-Media-Beiträge auf der Webseite operation-erfolg.de
c) Gebührenfreie Geschäfte und Vermittlungen innerhalb und außerhalb des Netzwerks
d) Kostenfreier Zugriff auf die Kundenakquise- und -management-Plattform basierend auf der OPErfolg Software Suite und Ärzte-App
2.2 Zusätzlich erhält der Netzwerkpartner bei erstmaliger Vertragsschließung einmalig folgende Sonderleistung:
a) Produktion, Veröffentlichung und Verbreitung eines firmeneigenen Expertise-Interviews
2.3 Die in § 2.2 genannte Sonderleistung ist ausdrücklich auf den erstmaligen Vertragsabschluss beschränkt und wird weder bei automatischer Vertragsverlängerung noch bei erneuter Partnerschaft gewährt.
2.4 Bezüglich des in §2.2 genannten Expertise-Interviews gelten folgende Nutzungsrechtsvereinbarungen:
a) Der Netzwerkpartner behält das finale Entscheidungsrecht über die Freigabe des Interviews zur Veröffentlichung.
b) Mit der Freigabe räumt der Netzwerkpartner OPErfolg das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht-exklusive Recht ein, das Interview in sämtlichen Medienformaten auf allen OPErfolg-eigenen oder von OPErfolg genutzten Plattformen zu nutzen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten und zu verbreiten.
c) Die Nutzungsrechtseinräumung nach §2.4 b) erfolgt unentgeltlich. Der Netzwerkpartner verzichtet ausdrücklich auf jegliche Vergütungsansprüche gegenüber OPErfolg für die Nutzung des Interviews.
2.5 Der Netzwerkpartner behält parallel das Recht, das Interview selbst zu nutzen, zu veröffentlichen und zu verbreiten. Eine Abstimmung mit OPErfolg ist hierfür nicht erforderlich.
2.6 Der Netzwerkpartner sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte am Interview verfügt und die Einräumung der Nutzungsrechte nach §2.4 nicht die Rechte Dritter verletzt. Er stellt OPErfolg von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
§ 3 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
3.1 Diese Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können). Unternehmer im Sinne des § 14 BGB haben kein Widerrufsrecht.
3.2 Widerrufsrecht — Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
3.3 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
3.4 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
3.5 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.6 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
3.7 Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen entspricht.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen.
4.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
4.3 Die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich per Post oder über das Portal des Zahlungsanbieters erfolgen.
4.4 Der Netzwerkpartner und OPErfolg haben das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund.
4.5 Unmittelbare Folgen der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung (bei außerordentlicher Kündigung sofort, bei ordentlicher Kündigung zum Vertragsende) treten folgende Wirkungen ein:
a) OPErfolg entfernt sämtliche Veröffentlichungen des Netzwerkpartners von allen OPErfolg-Plattformen, insbesondere:
— Das Partner-Porträt
— Das Expertise-Interview
— Firmenbezogene Social-Media-Beiträge
— Sonstige partnerbezogene Inhalte
b) Der Zugang zu den digitalen OPErfolg-Plattformen und -Services wird deaktiviert. Hiervon ausgenommen sind die digitalen Colima.ai Services.
c) Der Anspruch auf kostenlose Teilnahme an Events und Seminaren erlischt.
d) Der Anspruch auf den Vermittlungsbonus für noch nicht vollständig abgewickelte Empfehlungen erlischt.
4.6 Rechtliche Nachwirkungen
Nach Beendigung der Partnerschaft gilt:
a) Der Netzwerkpartner ist nicht mehr berechtigt, sich als „OPErfolg Partner” oder in ähnlicher Weise zu bezeichnen oder mit der Partnerschaft zu werben.
b) Der Netzwerkpartner behält die Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, insbesondere am Expertise-Interview.
c) Der Netzwerkpartner darf erhaltene Geschenke, Auszeichnungen und Urkunden von und durch OPErfolg oder mit OPErfolg-Branding behalten und weiterhin veröffentlichen bzw. ausstellen.
4.7 Datenlöschung
OPErfolg wird 30 Tage nach Wirksamwerden der Kündigung sämtliche partnerbezogenen Daten vollständig und unwiderruflich löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Löschung umfasst:
a) Sämtliche personenbezogenen Daten des Partners
b) Geschäftliche Kommunikation
c) Nutzungsdaten der Plattformen
d) Sonstige im Rahmen der Partnerschaft erhobene Daten
4.8 Ausnahmen von der Löschung
Von der Löschung ausgenommen sind:
a) Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt werden müssen
b) Daten, die zur Durchsetzung offener Forderungen erforderlich sind
c) Anonymisierte Daten für statistische Zwecke
d) Backup-Systeme, die nach einem festgelegten Zeitplan überschrieben werden
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Jahresgebühr und Rechnungsstellung
a) Die reguläre jährliche Mitgliedschaftsgebühr beträgt 10.000,00 Euro (netto) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Die Jahresgebühr wird in voller Höhe zu Beginn des Vertragsjahres in Rechnung gestellt.
5.2 Zahlungsweise und SEPA-Lastschrift
a) Die Zahlung erfolgt in zwei gleichen Raten:
Erste Rate: 50 % der finalen Zahlungslast
Zweite Rate: 50 % der finalen Zahlungslast
b) Die Ratenzahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift zu folgenden Terminen:
Erste Rate: Am Tag des Vertragsschlusses
Zweite Rate: Sechs Monate nach Vertragsschluss
c) Der Netzwerkpartner erteilt OPErfolg hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat und stellt sicher, dass das Konto zum jeweiligen Einzugstermin die erforderliche Deckung aufweist.
5.3 Zahlungsankündigung
a) Für beide Raten erhält der Netzwerkpartner Zahlungsankündigungen per E-Mail:
Eine erste Ankündigung einen Monat vor dem Einzugstermin
Eine zweite Ankündigung eine Woche vor dem Einzugstermin
b) Die Zahlungsankündigungen enthalten jeweils:
Die Höhe des einzuziehenden Betrags (netto und brutto)
Das genaue Einzugsdatum
Die Mandatsreferenz
Die Gläubiger-Identifikationsnummer
c) Die erste Rate ist direkt bei Vertragsschluss und Einrichtung des SEPA-Mandats fällig und bedarf keiner weiteren Ankündigung per E-Mail.
5.4 Fälligkeit und Verzug
Die jeweilige Rate gilt erst mit erfolgreicher Ausführung der SEPA-Lastschrift als bezahlt. Bei nicht erfolgreicher Lastschrift gerät der Netzwerkpartner ohne weitere Mahnung in Verzug.
5.5 Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 EUR erhoben. Diese Gebühr deckt den durchschnittlichen Verwaltungsaufwand sowie die entstehenden Bankgebühren. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
5.6 Bei wiederholten Rücklastschriften behält sich OPErfolg das Recht vor, den Vertrag samt den Privilegien außerordentlich zu kündigen.
5.7 Bei automatischer Vertragsverlängerung behält sich OPErfolg das Recht vor, die jährliche Gebühr anzupassen. Der Netzwerkpartner wird über eventuelle Änderungen der Gebühr vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich informiert.
5.7.1 Bei einer Änderung der jährlichen Gebühr wird dem Netzwerkpartner ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat erteilt.
5.8 Die Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5.9 Der Netzwerkpartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für die Aufrechnung mit Forderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zu dem Hauptanspruch stehen.
5.10 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Netzwerkpartner nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch auf einer nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der OPErfolg beruht.
5.11 OPErfolg ist berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Netzwerkpartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen durch den Netzwerkpartner gefährdet wird.
§ 6 Gebührenfreiheit für Geschäfte und Vermittlungen
6.1 Operation Erfolg erhebt keine zusätzlichen Gebühren oder Provisionen bei:
a) Geschäftsabschlüssen zwischen Netzwerkpartnern
b) Geschäften zwischen Netzwerkpartnern und externen Parteien
c) der Vermittlung von Kunden innerhalb des Netzwerks
d) der Gewinnung neuer Kunden durch Netzwerkpartner
6.2 Sämtliche geschäftlichen Aktivitäten und Vermittlungen sind mit der jährlichen Gebühr abgegolten.
§ 7 Software-Updates und Systemänderungen
7.1 Update-Politik
OPErfolg führt regelmäßige Updates und Wartungen der Software-Systeme durch, um die Funktionalität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Dies umfasst:
a) Sicherheitsupdates zur Behebung von Sicherheitslücken
b) Funktionsupdates zur Erweiterung des Funktionsumfangs
c) Wartungsarbeiten zur Systemoptimierung
d) Fehlerbehebungen zur Verbesserung der Systemstabilität
7.2 Ankündigung von Updates
Updates werden wie folgt angekündigt:
a) Reguläre Wartungsarbeiten und geplante Updates werden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail und Systemnachricht angekündigt
b) Notfall-Updates bei kritischen Sicherheitslücken können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden
c) Funktionsupdates mit erheblichen Änderungen der Benutzeroberfläche werden mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt
7.3 Systemverfügbarkeit
Während der Durchführung von Updates kann es zu vorübergehenden Einschränkungen der Systemverfügbarkeit kommen. OPErfolg bemüht sich, diese auf ein Minimum zu reduzieren und plant Updates vorrangig in nutzungsarmen Zeiten.
7.4 Dokumentation und Schulung
Bei wesentlichen Änderungen der Funktionalität stellt OPErfolg folgende Unterstützung bereit:
a) Detaillierte Dokumentation der Änderungen
b) Video-Tutorials zu neuen Funktionen
7.5 Kompatibilität
Der Netzwerkpartner ist verpflichtet:
a) Seine technische Infrastruktur an die Systemanforderungen anzupassen
b) Aktuelle Versionen der unterstützten Browser zu verwenden
c) Seine lokalen Systeme regelmäßig zu aktualisieren
7.6 Mitwirkungspflicht
Der Netzwerkpartner wird:
a) Die bereitgestellten Update-Informationen zur Kenntnis nehmen
b) Seine Mitarbeiter über relevante Änderungen informieren
c) Feedback zu Updates über die vorgesehenen Kanäle geben
7.7 Widerspruchsrecht
Bei wesentlichen Änderungen der Funktionalität, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen, hat der Netzwerkpartner ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende.
7.8 Datensicherung
Der Netzwerkpartner ist verpflichtet, vor größeren Updates eine Sicherung seiner Daten durchzuführen. OPErfolg stellt hierfür geeignete Exportfunktionen zur Verfügung.
7.9 Altversionen
Nach einem Update werden Altversionen der Software für einen Übergangszeitraum von maximal 30 Tagen parallel betrieben, soweit dies technisch möglich und sicherheitstechnisch vertretbar ist.
§ 8 Dokumentationspflicht
8.1 Der Netzwerkpartner verpflichtet sich zur Dokumentation sämtlicher Geschäftsvorgänge in der OPErfolg Netzwerkpartner App.
8.2 Dies umfasst insbesondere:
a) Die vollständige Erfassung aller Geschäftsabschlüsse und Vermittlungen
b) Die Nutzung der App-Funktionen zur Geschäftsdokumentation
c) Die zeitnahe und wahrheitsgemäße Eintragung aller Informationen
d) Die Verwendung der App-Funktionen zur Kommunikation
8.3 OPErfolg stellt die erforderlichen App-Funktionen zur Verfügung und gewährleistet deren Betrieb gemäß den Datenschutzbestimmungen.
§ 9 Unabhängigkeit und Compliance
9.1 Unabhängigkeit der fachlichen Zusammenarbeit
Der Netzwerkpartner verpflichtet sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit OPErfolg durchgeführten fachlichen Maßnahmen und Aktivitäten unabhängig von kommerziellen Umsatzgeschäften zu unterstützen und durchzuführen. Jegliche Verknüpfung von Maßnahmen mit Beschaffungsentscheidungen oder Produktempfehlungen ist unzulässig.
9.2 Compliance-Verpflichtungen
OPErfolg verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller einschlägigen Gesetze, Regularien und Branchenstandards, insbesondere:
a) Heilmittelwerbegesetz (HWG)
b) Arzneimittelgesetz (AMG)
c) Medizinproduktegesetz (MPG)
d) Antikorruptionsgesetze, insbesondere §§ 299a, 299b StGB
e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
f) Freiwillige Selbstverpflichtungen der Branche
9.3 Wissenschaftliche Integrität
Die wissenschaftlichen Inhalte aller im Rahmen der Zusammenarbeit durchgeführten Maßnahmen werden inhaltlich nicht durch wirtschaftliche Interessen von OPErfolg oder seiner Sponsoren beeinflusst. Der Netzwerkpartner behält die vollständige inhaltliche Kontrolle über seine fachlichen Beiträge. OPErfolg respektiert die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Netzwerkpartners in vollem Umfang.
§ 10 Transparenzkodex
10.1 Einhaltung des FSA-Transparenzkodex: OPErfolg und der Netzwerkpartner verpflichten sich zur Einhaltung der Anforderungen des Transparenzkodex des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.” (FSA) in seiner jeweils gültigen Fassung, soweit diese auf die Zusammenarbeit anwendbar ist. Der aktuelle Transparenzkodex kann unter www.fsa-pharma.de eingesehen werden.
10.2 Offenlegung von Zahlungen: Der Netzwerkpartner erkennt an und stimmt zu, dass Zahlungen und geldwerte Leistungen, die OPErfolg an Angehörige der Fachkreise (insbesondere Ärzte) und Gesundheitsorganisationen erbringt, gemäß den Vorgaben des FSA-Transparenzkodex veröffentlicht werden. Der Netzwerkpartner wird OPErfolg alle für die Offenlegung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und seine Einwilligung zur Veröffentlichung auf Anforderung schriftlich bestätigen.
10.3 Prinzipien der Zusammenarbeit: Bei der Zusammenarbeit zwischen OPErfolg und dem Netzwerkpartner sind folgende Prinzipien zwingend zu beachten:
a) Alle fachlichen Angaben, Produktinformationen und sonstigen Mitteilungen müssen zutreffend, ausgewogen, objektiv, vollständig und nachprüfbar sein sowie den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
b) Bei der Durchführung werblicher Veranstaltungen gelten die besonderen Regelungen des FSA-Kodex Fachkreise sowie des Heilmittelwerbegesetzes. Insbesondere müssen Veranstaltungen einen angemessenen wissenschaftlichen oder fachlichen Hauptzweck haben und dürfen Bewirtungen nur in einem angemessenen und sozialadäquaten Rahmen erfolgen.
§ 11 Datenschutz
11.1 Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und BDSG.
11.2 Datenverarbeitung in Drittländern erfolgt nur mit angemessenen Garantien.
11.3 Der Netzwerkpartner hat Auskunftsrechte gemäß Art. 15–21 DSGVO.
§ 12 Vertraulichkeit
12.1 Definition vertraulicher Informationen: Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere:
a) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
b) Know-how und unternehmensbezogene Informationen
c) Kundeninformationen und -daten
d) Geschäftsstrategien und Marketingkonzepte
e) Finanzielle Informationen und Geschäftszahlen
f) Technische Daten und Produktinformationen
12.2 Umfang der Vertraulichkeitspflicht: Der Netzwerkpartner verpflichtet sich:
a) Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln
b) Vertrauliche Informationen ausschließlich für die Durchführung des Vertrages zu verwenden
c) Vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter oder Beauftragte weiterzugeben, die diese zur Vertragserfüllung benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind
d) Angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen
12.3 Zulässige Offenlegung: Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur zulässig:
a) Mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Informationsgebers
b) Gegenüber Beratern, die berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind
c) Aufgrund einer vollstreckbaren behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder gesetzlichen Verpflichtung
d) Soweit die Informationen bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung beruht
12.4 Verfahren bei zulässiger Offenlegung: Im Falle einer zulässigen Offenlegung nach Ziffer 12.3 c) verpflichtet sich der Netzwerkpartner:
a) Den Informationsgeber unverzüglich zu informieren, soweit rechtlich zulässig
b) Die Offenlegung auf das rechtlich erforderliche Minimum zu beschränken
c) Auf eine vertrauliche Behandlung durch den Empfänger hinzuwirken
12.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung.
§ 13 Haftung und Gewährleistung
13.1 Der Netzwerkpartner erkennt den Beta-Status der Software an.
13.2 OPErfolg haftet unbeschränkt für:
a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
b) Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
13.3 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
13.4 Keine Haftung besteht für:
a) Datenverluste bei ordnungsgemäßer Sicherung
b) Temporäre Nichtverfügbarkeit
c) Beta-Phase-bedingte Fehlfunktionen
d) Höhere Gewalt
13.5 Der Netzwerkpartner ist zur Schadensminderung verpflichtet.
13.6 Das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.7 Datenspeicherung und -sicherung
OPErfolg gewährleistet die sichere Speicherung aller Daten unter folgenden Bedingungen:
a) Sämtliche personenbezogenen Identifikationsdaten (PID) und Kundendaten werden ausschließlich in verschlüsselter Form nach dem aktuellen Stand der Technik (mindestens AES-256) gespeichert.
b) Die Datenspeicherung erfolgt ausschließlich auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren.
c) Alle Datenübertragungen erfolgen über verschlüsselte Verbindungen (TLS 1.3 oder höher).
13.8 Backup-System
OPErfolg führt regelmäßige Datensicherungen nach folgendem Schema durch:
a) Tägliche inkrementelle Backups
b) Wöchentliche Vollbackups
c) Monatliche Archivierung
Sämtliche Backups werden ebenfalls verschlüsselt und auf geografisch getrennten Servern innerhalb Deutschlands gespeichert.
13.9 Aufbewahrungsfristen
Die Aufbewahrung der Daten erfolgt unter strikter Beachtung der DSGVO-Vorgaben:
a) Geschäftlich notwendige Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
b) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies erfordern.
c) Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
13.10 Technische und organisatorische Maßnahmen
OPErfolg setzt folgende Maßnahmen zur Datensicherheit um:
a) Zugangskontrolle durch Multi-Faktor-Authentifizierung
b) Regelmäßige Sicherheitsaudits und Penetrationstests
c) Kontinuierliches Monitoring der Systemsicherheit
d) Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Sicherheitsmaßnahmen
13.11 OPErfolg führt vierteljährlich Wiederherstellungstests der Backups durch, um die Funktionsfähigkeit des Backup-Systems zu gewährleisten. Die Ergebnisse werden dokumentiert und auf Anfrage dem Netzwerkpartner zur Verfügung gestellt.
13.12 Der Netzwerkpartner trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für sämtliche von ihm bereitgestellten, veröffentlichten oder geäußerten Inhalte. Dies umfasst insbesondere:
a) Alle selbständig auf den Plattformen von OPErfolg eingestellten oder veröffentlichten Inhalte
b) Sämtliche Äußerungen und Aussagen in Interviews, Expertenaussagen oder sonstigen Medienbeiträgen
c) Fachliche Aussagen, Empfehlungen und Ratschläge
d) Darstellungen der eigenen beruflichen Qualifikationen und Referenzen
13.13 Der Netzwerkpartner sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte:
a) Der Wahrheit entsprechen und nachweisbar sind
b) Keine Rechte Dritter verletzen
c) Nicht gegen geltendes Recht verstoßen
d) Den berufsrechtlichen Vorgaben entsprechen
13.14 Der Netzwerkpartner stellt OPErfolg von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der vom Netzwerkpartner bereitgestellten Inhalte gegen OPErfolg geltend machen. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Netzwerkpartner unterstützt OPErfolg bei der Rechtsverteidigung durch Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Informationen und Unterlagen.
13.15 Die Freistellung nach 13.14 gilt auch für Inhalte, die OPErfolg im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte bearbeitet oder weiterverbreitet hat, sofern die rechtliche Beanstandung nicht ausschließlich auf der Bearbeitung durch OPErfolg beruht.
§ 14 Änderung der AGB
14.1 Änderungsgründe: Wir behalten uns vor, diese AGB aus triftigen Gründen zu ändern. Triftige Gründe sind insbesondere:
a) Anpassungen aufgrund geänderter Gesetzeslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung
b) Notwendige technische Anpassungen der Plattform oder Dienste
c) Erweiterung des Leistungsumfangs, sofern dies für den Netzwerkpartner vorteilhaft ist
14.2 Ankündigung von Änderungen: Änderungen der AGB werden dem Netzwerkpartner mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen werden in der Mitteilung klar gekennzeichnet und in einer vergleichenden Übersicht dargestellt.
14.3 Widerspruchsrecht: Der Netzwerkpartner hat das Recht, den Änderungen innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung zu widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform (z.B. E-Mail, Brief). Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs bei uns.
14.4 Sonderkündigungsrecht: Im Falle einer Änderung der AGB steht dem Netzwerkpartner ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung kann innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung in Textform erfolgen und wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen wirksam.
14.5 Folgen des Widerspruchs: Bei fristgerechtem Widerspruch gelten die bisherigen AGB für die Dauer des Vertragsverhältnisses fort. Wir behalten uns in diesem Fall vor, das Vertragsverhältnis ordentlich zu kündigen, wenn uns ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zumutbar ist.
14.6 Keine Zustimmungsfiktion: Eine Zustimmung des Netzwerkpartners zu den geänderten AGB wird nicht allein durch fehlendes Handeln angenommen. Eine Fortsetzung der Nutzung unserer Dienste nach Ablauf der Widerspruchsfrist stellt nur dann eine Zustimmung dar, wenn der Netzwerkpartner zusätzlich zur Information über die Änderungen ausdrücklich und gesondert auf die Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen wurde und dieser dennoch aktiv die Dienste weiter nutzt.
§ 15 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
15.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen ist. Die E-Mail-Adresse der OPErfolg lautet: kontakt@operation-erfolg.de
15.2 OPErfolg ist bestrebt, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus der Vertragsbeziehung einvernehmlich beizulegen. OPErfolg ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15.3 Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
15.4 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir bereit und verpflichtet. Die Europäische Kommission stellt für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung eine Plattform bereit (OS-Plattform), die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen ist.
§ 16 Salvatorische Klausel
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
16.2 Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
16.3 Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten treten.
§ 17 Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht.
17.2 Der Gerichtsstand ist Osnabrück.
17.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.